Die Stadt Cottbus ist bemüht, seine Website www.wendisches-museum.de im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz BbgBGG sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik BbgBITV in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Konfirmitätsstaus
Aktueller Status der Inhaltskonfirmität: Teilweise konform.
Bewertungsmethode
Selbsteinschätzung
Überwachungsstelle des Landes Brandenburg gemäß §4 BbgBITV, Dezernat 42 – Überwachungsstelle Landesamt für Soziales und Versorgung.
Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit
Wir bemühen uns die Webseite so barrierefrei wie möglich zu gestalten, dennoch können bei der Benutzung Probleme auftreten. Im Folgenden legen wir die uns bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit dar
PDF-Dokumente: Unsere PDF-Dokumente entsprechen noch nicht den Vorgaben der Barrierefreiheit. Wird umgesetzt.
Alternativtext Bilder. Wird umgesetzt.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 28. März 2023 erstellt.
Rückmeldung und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang oder zu konkreten Inhalten von www.wendisches-museum.de aufgefallen? Dann melden Sie sich bei uns:
Wendisches Museum Cottbus
Mühlenstr. 12
03046 Cottbus/Chóśebuz
Tel +49 (0)355-794930
info@wendisches-museum.de
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie aus oben genannter Kontaktmöglichkeit eine nicht zufriedenstellende Antwort oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft die Rechtskraft des Antrags aus inhaltlicher Sicht. Sie ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an.
Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zum Thema Barrierefreiheit in der IT zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Kontakt
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de